SoNO e.V. Angebot

Nachbarschaftshilfe

SoNO Angebot

Nachbarschaftshilfe


Ziel der Nachbarschaftshilfe

Die Unterstützung der SoNO-Mitarbeiter*innen dient dem Ziel, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu erhalten.


Kontakt:

Renate Rieder:

ambulante-dienste@sono-ortenberg.de

0781 / 970 633 00

0151 / 428 824 95


Wer leistet die Hilfe ?

Die Einsätze werden durch erfahrene und geschulte SoNO-Mitarbeiter*innen erbracht. Die Mitarbeiter*innen stehen dabei mit unterschiedlichem wöchentlichen Stundenumfang zur Verfügung. Unsere SoNOMitarbeiter*innen werden von uns sorgfältig ausgewählt und unterliegen der Schweigepflicht.

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen ?

Die Nachbarschaftshilfe ist ein regelmäßiges oder gelegentliches Hilfsangebot für

  • Kranke oder alleinstehende ältere Menschen und Ehepaare, die Teile der alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ganz alleine bewältigen können
  • pflegende Angehörige
  • Familien

Die Nachbarschaftshilfe steht jedem offen, der Hilfe benötigt. Die Hilfe richtet sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Person, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchte.

Umfang der Hilfe

Der Umfang wird je nach Wunsch des Anfragenden und Kapazität der SoNO – Mitarbeiter*innen vereinbart:

  • einmalige oder sporadische Einsätze
  • zeitlich begrenzte Einsätze (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
  • regelmäßige Einsätze.

Der Umfang kann jederzeit reduziert, ausgebaut oder wieder beendet werden. Wir sind bemüht, unseren Dienst so zu organisieren, dass Mitarbeiter*innen den Einsatz kontinuierlich übernehmen. Lediglich bei zeitintensiven Einsätzen oder Urlaub/Krankheit der Mitarbeiter*innen werden weitere Kräfte eingeplant.

Was müssen Sie tun?


SoNO stellt Ihnen am Monatsanfang eine Rechnung für die erbrachten Betreuungsleistungen des vergangenen Monats aus.

  • Rechnung bei SoNO bezahlen.
  • Anschließend Rechnung bei der Pflegeversicherung einreichen, die im Rahmen des §45 SBG XI einen Erstattungsbetrag leistet.
 
Nachbarschaftshilfe

Folgende stundenweise Angebote können Sie in Anspruch nehmen:

 




Die Einsätze werden durch geschulte und erfahrene Mitarbeiter*innen geleistet. Diese unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Als bürgerschaftlich Engagierte erhalten sie eine angemessene Aufwandsentschädigung. Bei einer Einstufung in einen Pflegerad kann die Rechnung gegenüber der Pflegeversicherung geltend gemacht werden.

Unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft oder einer Spende!